Das Lieferkettengesetz wurde beschlossen!

Von Kim Granitza

Millionen Menschen leben im Elend, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit vernachlässigt werden. 79 Millionen Kinder arbeiten global unter ausbeuterischen Konditionen. Um diese Bedingungen zu ändern, hat die Bundesregierung, im Sommer 2021, ein Gesetz mit dem Namen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz beschlossen.

 

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht um die Einhaltung grundlegender Standards im Bereich der Menschenrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Relevant werden auch Umweltauswirkungen, wenn diese zu Verletzungen des Menschenrechts führen oder im Gegensatz dem Schutz der Menschenrechte helfen. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Sicherheit für Betroffene und Unternehmen. Ein Beispiel sind die Palmöl-Zulieferer in Guatemala. Es werden riesige Gebiete entwaldet, um darauf Ölpalmen anzupflanzen. Sie schränken den Anwohnern das Recht auf Wasser ein, da Unternehmen Flüsse umleiten und Böden in den betroffenen Gemeinschaften austrocknen. Auch die Pestizide und Chemikalien, welche auf den Plantagen genutzt werden, verschmutzen das Gewässer. Dabei werden auch schwere Arbeitsrechtsverletzungen ausgeübt. In der Vergangenheit sind beispielsweise fehlende schriftliche Arbeitsverträge oder auch Bezahlungen unterhalb des Mindestlohns aufgefallen.

Wichtige Regeln des Lieferkettengesetzes

  1. Wichtig ist die Verantwortung und die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens für die gesamte Lieferkette.
  • Dabei werden die Anforderungen an die Unternehmen abgestuft nach eigenem Geschäftsbereich, unmittelbaren Zulieferern und mittelbaren Zulieferern.
  • Außerdem nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung, der zu erwartenden Schwere der Verletzung und der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens.
  1. Eine etablierte Behörde, welche mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kooperiert, kontrolliert die Einhaltung der Gesetze.
  • Die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens wird überprüft und durchgesetzt durch die Begutachtung der Unternehmensberichte, das Nachgehen eingereichter Beschwerden und Verhängen von Sanktionen.
  1. Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene können Beschwerden beim Bundesamt für Wirtschaft und Auskunftskontrolle einreichen und vor Gericht gehen.
  • Überdies dürfen deutsche Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Betroffene im Ausland bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen.

 

Welche Unternehmen umfasst das Gesetz?

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Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Das betrifft circa 900 Unternehmen in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern werden dann ab 2024 damit konfrontiert. Das wird rund 4.800 Unternehmen in Deutschland betreffen. Bei einem Verstoß können Bußgelder verhängt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Unternehmen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.

 

Welche Maßnahmen muss ein Unternehmen umsetzen?

Ein Unternehmen muss die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden und Risikoanalysen durchführen, um nachteilige Auswirkungen zu ermitteln. Außerdem müssen Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten werden, um potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte abzuwenden. Im Falle einer Verletzung im eigenen Geschäftsbereich, müssen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, die zur Beendigung der Verletzung führen.

Europaweites Lieferkettengesetz

Es stellt sich die Frage, ob wir so ein Lieferkettengesetz nicht europaweit einführen sollten. Denn Abholzung, Klimawandel und Übernutzung bedrohen die Wälder der Welt und die EU ist einer der Haupt Verursacher der Waldzerstörung. Die EU importiert Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Soja. Diese werden zum Beispiel in Indonesien, Brasilien oder Argentinien hergestellt und tragen zur Entwaldung bei. Parallel dazu diskutiert die EU momentan an einem europaweiten Lieferkettengesetz, ab einer gewissen Größe sollen alle Unternehmen zu umweltbezogener und damit verbundener menschenrechtlicher Sorgfalt in ihrer eigenen Lieferkette verpflichtet sein. Denn entwaldungsfreie Lieferketten und das EU-Lieferkettengesetz würden sich perfekt ergänzen.

Wie man sieht ist es Ziel sich auf einheitliche europäische Regelungen zu einigen. Bis diese aber vorliegen, wird es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern. Das deutsche Gesetz dient aber als Vorlage für ein europäisches Gesetz. Alles in allem kann man aber sagen, dass wir mit dem Lieferkettengesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen.

Noch mehr Infos zum europaweiten Lieferkettengesetz:

https://lieferkettengesetz.de/aktuelles/

Weitere Beispiele, warum ein Lieferkettengesetz so wichtig ist:

https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiele/

Wenn dich das Thema interessiert, kannst du unter folgenden Seiten weiterlesen und dich informieren:

https://lieferkettengesetz.de

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-lieferkettengesetz-845608

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/lieferkettengesetz-1872010