Kinder wirksam schützen: Was das EU-Lieferkettengesetz leisten sollte

© UNICEF/UN0308986/Rudakubana

Eine europäische Regulierung, in der menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf EU-Ebene gesetzlich festgeschrieben werden, sollte die Verwirklichung von Kinderrechten in allen Geschäftstätigkeiten und globalen Wertschöpfungsketten umfassend garantieren. Das gemeinsame Papier der Initiative Lieferkettengesetz und der Organisationen Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision enthält konkrete Empfehlungen, was ein „EU-Lieferkettengesetz“ enthalten sollte, damit Kinder in globalen Wertschöpfungsketten wirksam geschützt werden. Zentrale Eckpunkte:

  • Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte entlang der gesamten globalen Lieferketten zu achten, Risiken und Folgen systematisch zu erheben und zu bewerten und öffentlich über diese Risiken und dagegen ergriffene Maßnahmen zu berichten.
  • Darüber hinaus braucht es Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um Menschen- und Kinderrechtsverletzungen zu verhindern und Schäden wiedergutzumachen.
  • Insbesondere Beschwerdemechanismen müssen auch für jugendliche Arbeitnehmende zugänglich sein.

 

Weitere Informationen unter:

Warum Kinder ein wirksames Lieferkettengesetz brauchen (unicef.de)

https://www.unicef.de/informieren/materialien/eu-lieferkettengesetz/259814

Bild und Textnachweis: Unicef

Bild: © UNICEF/UN0308986/Rudakubana

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